Die Schweiz übernimmt europäische Drohnenregelung
Für Pilotinnen und Piloten unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen, Modellflugzeuge etc.) gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung allerdings ausgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
Die neuen Regelungen setzen neue Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen. In Zukunft wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Wer eine Drohne betreibt, muss sich auf dem «UAS-Gate» registrieren und eine Ausbildung mit abschliessender Prüfung absolvieren. Ausserdem wird in der offenen Kategorie das maximale Gewicht von Drohnen der offenen Kategorie von 500 auf 250Gramm reduziert und eine maximale Flughöhe von 120 Metern eingeführt. Davon betroffen ist die Mehrheit von Pilotinnen und Piloten von so genannten «Freitzeitdrohnen».
Ausnahmen für den Modellflug
Modellflugpiloten, die im Rahmen eines Modelflugvereins oder eines -Verbandes fliegen, haben weitreichende Privilegien. Weil zahlreiche für die Flugsicherheit notwendigen Aspekte durch den Verein oder den Verband abgedeckt sind, entfällt für diese Modellflugpiloten die Registrierungspflicht sowie die obligatorische Ausbildung auf dem UAS-Gate. Ausserdem gilt für sie auch keine Höhenbeschränkung, sofern auf Sicht geflogen wird. Modellflugpilotinnen und -piloten, die in keinem Verein oder Verband aktiv sind, können ebenfalls von den Privilegien profitieren. Dazu müssen sie jedoch eine Erklärung (Code of good practise) unterzeichnen, dass sie die Richtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) studiert haben und einhalten werden. Diese Erklärung ist beim Modellfliegen stets mitzuführen. Weitere Informationen zum Modellflug sind auf der Website des Schweizer Modellflugverbandes zu finden.
Das BAZL hat auf seiner Website einen umfangreichen «Fragen-Antworten-Katalog» bereitgestellt, die mit den neuen Regeln fürs Drohnenfliegen ab 1. Januar 2023 einhergehen. Wer immer noch Fragen hat, der soll mit uns am besten per E-Mail via RPAS@bazl.admin.ch Kontakt aufnehmen.
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