Kein Bagatelldelikt!

Unerlaubtes Fliegen einer Drohne nahe bei einem Flughafen ist kein Bagatelldelikt! Kürzlich hat eine Airbus-Besatzung im Landeanflug auf den Euro-Airport Basel-Mühlhausen in unmittelbarer Nähe des Flugzeuges eine Drohne gesichtet. Ein solches Verhalten eines Drohnenpiloten ist verantwortungslos und nicht tolerierbar. Kann er eruiert werden, wird sich die Staatsanwaltschaft dem Fall annehmen, die gestützt auf Art. 90 LFG Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis aussprechen kann. Deshalb:

  • Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich nicht im Umkreis von 5 Kilometern rund um einen Flughafen oder Flugplatz
  • Ich fliege nie über einer Menschenmenge
  • Ich fliege nie ohne Augenkontakt zu meiner Drohne
  • Ich respektiere die Privatsphäre meiner Mitmenschen

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html


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