ADS-L / ADS-B: Fördergesuch bis 30. November 2026 einreichen

Wer sein Luftfahrzeug mit ADS-L oder Mode S / ADS-B ausrüsten und dafür finanzielle Unterstützung über die Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV/BV87) beantragen möchte, sollte jetzt aktiv werden. Die entscheidende Frist ist der 30. November 2026.

Elektronische Sichtbarkeit kann einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Kollisionen in der Luft leisten. Wie bereits in unseren Beiträgen zur elektronischen Sichtbarkeit und Human Factors und zur Verhinderung von Kollisionen in der Luft gezeigt, ergänzt e-conspicuity den visuellen Traffic Scan: Andere Luftfahrzeuge können früher und gezielter erkannt werden. Dies ermöglicht auch strategische Kursänderungen, um Gebiete mit hoher Verkehrsdichte zu meiden. Der Blick nach draussen bleibt weiterhin das wichtigste Sicherheitsnetz, um im gesamten Sichtfeld auf Verkehr zu reagieren.

Im Rahmen von FASST-CH bereitet das BAZL derzeit eine Pflicht zur elektronischen Sichtbarkeit vor. Mode-S mit ADS-B Out auf 1090 MHz und ADS-L im SRD-860-Band sind die beiden offenen Standards, auf denen die künftige Lösung aufbaut. Auf der BAZL-Website Technologie-Empfehlung sind die Möglichkeiten pro Luftfahrzeugkategorie beschrieben, um sowohl die voraussichtliche Pflicht (sichtbar sein) zu erfüllen als auch andere Verkehrsteilnehmer „sehen“ zu können. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Luftfahrzeugkategorie, bestehender Avionik und Einsatzprofil ab.

30. November 2026: Frist nicht verpassen

Für freiwillig installierte Systeme kann über die Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV/BV87) finanzielle Unterstützung beantragt werden. Das BAZL hält dazu ausdrücklich fest: Gesuche, die sich auf Geräte beziehen, die unter die geplante Pflicht fallen, müssen spätestens am 30. November 2026 eingereicht werden. Damit ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die geplante Ausrüstung mit dem Eigentümer, Verein oder Avionikbetrieb zu besprechen und Offerten einzuholen. Für Gleitschirmen, Deltaseglern, Starrflügel-Hängegleitern, Elektro-Hängegleitern ist ein anderes Antragsverfahren vorgesehen: siehe die entsprechende Seite.

Die Förderung kann beispielsweise für der Einbau oder Umrüstung eines bestehenden Mode-S-Transponders auf ADS-B Out  sowie für portable oder fest installierte ADS-L-Geräte mit Aussenantennen  beantragt werden.

So gehst du vor für Förderbeiträge

  1. Technologie-Empfehlung: Welche Lösung empfiehlt das BAZL für deine Luftfahrzeugkategorie?
  2. Bestehende Ausrüstung: Unterstützt dein Mode-S-Transponder möglicherweise bereits ein ADS-B-Out-Upgrade? Ist für dein bestehendes Verkehrswarnsystem ein ADS-L-Upgrade via Software oder Hardware verfügbar? Sind bereits Aussenantennen vorhanden?
  3. Offerte einholen: Bei fest eingebauten Lösungen frühzeitig mit dem Avionik- oder Unterhaltsbetrieb Kontakt aufnehmen.
  4. SFLV-Unterlagen vorbereiten: Das BAZL stellt die benötigten Gesuchsformulare und Informationen auf der SFLV-Webseite zur Verfügung.
  5. Gesuch spätestens am 30. November 2026 vollständig einreichen.

 

Wichtig: Die SFLV verlangt das Gesuchsformular sowohl elektronisch als auch in unterzeichneter Papierform. Fremdleistungen sind grundsätzlich mit Offerten zu dokumentieren. Deshalb sollte das Gesuch nicht erst in den letzten Novembertagen vorbereitet werden.
Fragen können gerne an spezialfinanzierung@bazl.admin.ch adressiert werden.
Die SFLV kann Beiträge als nicht rückzahlbare Finanzhilfe ausrichten; der Bundesbeitrag kann der Grossteil der Kosten abdecken.

Bereits ausrüsten, bevor der Entscheid vorliegt?

Auch hier lohnt sich ein Blick auf die SFLV-Bedingungen. Grundsätzlich können Kosten erst ab der Zusicherungsverfügung berücksichtigt werden. Für bestimmte Standardmassnahmen, zu denen das BAZL beispielsweise die Beschaffung eines ADS-L-In/Out-Geräts zählt, kann mit der Umsetzung jedoch auf eigenes Risiko bereits ab dem Datum der Einreichung des vollständigen Gesuchs begonnen werden. Wichtig: Zuerst das Gesuch einreichen, erst dann das Gerät bestellen und einbauen.

Jetzt planen, statt später nachrüsten

Elektronische Sichtbarkeit funktioniert am besten, wenn möglichst viele Luftraumnutzende teilnehmen und die eingesetzten Systeme miteinander interoperabel sind. ADS-L und ADS-B sollen dabei helfen, die heute bestehenden technischen Inseln miteinander zu verbinden und Piloten früher auf möglichen Konfliktverkehr aufmerksam zu machen.

Wer eine Ausrüstung oder Umrüstung plant, sollte deshalb nicht bis zum Inkrafttreten einer neuen Vorschrift warten. Die Empfehlung des BAZL: Jetzt die passende Technologie auswählen, SFLV-Förderung beantragen und den 30. November 2026 im Kalender markieren.

Weitere Informationen:

Technologie-Empfehlung öffnen

Gesuchsunterlagen und Informationen zur Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV)

Stay Safe – Empfehlungen zur elektronischen Sichtbarkeit und Human Factors

Stay Safe – Verhinderung von Kollisionen in der Luft


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