Heuschnupfen und Fliegen: Mit Vorsicht

Das seit rund zwei Monaten anhaltende Frühlingswetter hat für Pilot-/innen negative und positive Seiten, vor allem für jene unter euch, die an Heuschnupfen leiden. Denn bei Regenwetter ist die Pollenlast um einiges geringer. Aber wenn für einen Flug an einem schönen Frühlingstag alles gut aussieht, einem die Pollen aber zu arg zusetzen, ist die Versuchung zum Griff nach einem Antihistaminikum gross. Denn wer will schon mit beissenden Augen, einem kratzigen Hals oder einer laufenden Nase fliegen.

Aber Vorsicht: Nicht nur die Allergiesymptome können problematisch sein, sondern auch die Heuschnupfen-Medikamente. Es gibt Substanzgruppen, die als Nebenwirkung gelegentlich Müdigkeit, herabgesetzte Reaktionsfähigkeit oder Schwindel haben können – alles Symptome, die man sich nicht im Cockpit wünscht.

Auf jeden Fall solltest du deinen verschreibenden Arzt oder beim Kauf von rezeptfreien Mitteln in der Apotheke darauf hinweisen, dass dein Heuschnupfen-Medikament die Flugtauglichkeit nicht beeinträchtigen darf. Es gilt auch hier, zuerst die Verträglichkeit am Boden zu beobachten, und im Zweifelsfall den Fliegerarzt zu kontaktieren – er oder sie weiss am besten welche Substanzen für Piloten am geeignetsten sind und wie vorzugehen ist. Er kann dich auch über Alternativen informieren, wie Nasensprays mit Cortison oder spezielle Augentropfen, die nur auf ärztliche Verschreibung erhältlich sind. Es sollte sich also praktisch immer eine für dich geeignete Allergietherapie finden, mit der du fliegen gehen kannst. Sprich am besten während deines Medicals beim AME darüber.

Take-aways:

  • Check den Pollenbericht vor deinem Flug
  • Kein Start bei Einnahme von Antihistaminika
  • Im Zweifelsfall gilt: Bleib am Boden und warte auf bessere Zeiten

 

Links und Hintergrundinformationen:

Pollen und Allergie – Schweizer Pollendaten

Fly well: Sneezing and wheezing – avoiding allergy attacks

Pilotieren und Medikamente – EASA Easy Access Rules for Medical Requirements GM1 MED.A.020(d)(3) (Seiten 38-40): Easy Access Rules for Medical Requirements (europa.eu)

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