Neue Webseite: Einflugberechtigte ULs
© BAZL
Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorien – dazu zählen auch Ultraleichtflugzeuge (ULs) – benötigen wie in vielen anderen europäischen Ländern auch – für den Einflug und Verkehr in der Schweiz eine Sonderbewilligung zur Benutzung des Schweizer Luftraums.
Welche 3-Achs gesteuerten Ultraleichtflugzeuge können eine Sondergenehmigung für den Betrieb im Schweizer Luftraum beantragen? Die am 14. Oktober 2024 online gegangene neue Webseite: “Microlights entitled to fly in Switzerland” gibt darüber Auskunft. Die fortlaufend aktualisierte Liste enthält 3-Achs gesteuerte ULs, die nach den Bauvorschriften LTF-UL oder BCAR-S zugelassen sind, für die eine Sondergenehmigung zur Benützung des Schweizer Luftraums ausgestellt werden kann.
Mit einer gültigen Sonderbewilligung vom BAZL darf ein akzeptiertes UL während maximal zwei Monaten pro Kalenderjahr in der Schweiz betrieben werden. Diese drei Kombinationen der zweimonatigen Betriebsdauer pro Kalenderjahr sind möglich:
- 1 Monat sowie 4 ganze Wochen
- 1 Monat sowie 30 ganze Tage
- 4 ganze Wochen sowie 30 ganze Tage
Weiterführende Informationen sowie das online-Formular für den Antrag einer Einflug- respektive Sonderbewilligung sind hier zu finden:
Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorien (admin.ch)
Das Staysafe-Team wünscht euch sichere und schöne Flüge in der Schweiz!
Safety first, every flight, every time.
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