Übernahme neue europäische Drohnenregulierung und Modellflieger
- Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250g betreibt, muss sich ab Juni 2020 registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren.
Registrierungspflichtig sind auch Drohnen unter 250g, sofern sie mit einer Kamera ausgerüstet sind. - Neu gilt in der offenen Kategorie eine Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
- Drohnen müssen gewisse industrielle Grundstandards erfüllen und erhalten dafür ein CE Siegel.
- In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
- Kleine Drohnen unter 250g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.
- Der Modellflug im Rahmen von Verbänden und Organisationen kann weitgehend im bisherigen Rahmen weiterbetrieben werden. Die Grundlagen dafür werden zusammen mit dem Modellflugverband SMV erarbeitet.
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