Sturmschäden Luftfahrzeuge
Die SUST hat in den letzten Tagen viele Meldungen von Sturmschäden an abgestellten Flugzeugen erhalten – kein Wunder bei dem vergangenen Wetter. Da sich die Luftfahrzeuge nicht in Betrieb befanden, sind das keine Zwischenfälle nach EU 996/2010 und die SUST wird damit nicht tätig.
SUST und das BAZL möchten euch auf die Thematik hinweisen. Insbesondere möchten wir Unternehmen und auch die einzelnen Piloten im Sinne eines Heads-up-calls darauf aufmerksam zu machen, dass eine besonders sorgfältige Vorflugkontrolle oder auch eine Überprüfung von Luftfahrzeugen durch Fachpersonal angezeigt ist, wenn ein Luftfahrzeug aussergewöhnlich belastet worden sein könnte. Damit sollte präventiv verhindert werden, dass es beim Betrieb zu Problemen durch verborgene Sturmschäden kommen kann.
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